Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und nicht auf den Boden. |
Alle mitgebrachten Hunde dürfen auf dem Betriebsgelände nur angeleint mitgeführt werden. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich sein. Jeder Hundehalter, der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben. |
Es dürfen keine Pferde - alleine - außerhalb geschlossener Reitplätze oder Koppeln laufen gelassen werden. |
Sobald das Gelände verlassen wird, ist dies in der Whats APP Gruppe "Ausritt", bekannt zu geben |
Der Verein haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Vereines, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen. |
Das Vereinsgelände ist sauber zu halten. Auf den Trainings-, Putzplätzen und Wegen ist von Allen für Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich aufzusammeln und in die entsprechenden Karren zu entsorgen. |
Die Koppeln & Weiden und Übungsplätze des Reitbetriebes werden ausschließlich vom Verein entsprechend den Wetter- und Bodenverhältnissen freigegeben. Der Verein behält sich vor, diese Weiden, Grasreitplätze Synergieplätze z.B. bei Dauerregen zu sperren bzw. die Weidezeit nach Bedarf zu kürzen. Weidegang erfolgt normalerweise ohne Einschränkungen in natürlicher Haltungsform entsprechend den gemischten Herden. Es stehen den Pferden mehrere getrennte Futter und Wasserstellen zu Verfügung. In die natürliche Herdenformation darf nur vom Verein in Abstimmung mit dem Überlasser/Eigentümer eingegriffen werden. |
Der Verein hält sich vor in Absprache mit dem Überlasser/Eigentümer einzelne Pferdegruppen von den anderen nach Ermessen und Bedarf der Pferde zu trennen und oder neu zu gruppieren |
Wer trotz Verwarnung gegen die Vereinsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. |
Parken ist nur auf dem Parkplatz vor dem Gelände oben beim Eingang gestattet. Das Befahren des Geländes mit Privatautos ausnahmslos verboten (Ausgenommen- Kantinenbetrieb- Zulieferung) |
Wir alle waren einmal klein, haben Kinder oder Enkelkinder, somit ergibt sich für jeden von uns eine ständige Wachsamkeit wo gerade welches Kind herumläuft, welchen Gefahren das Kind oder andere gerade ausgesetzt sind. Also jede Person hat dafür Sorge zu tragen, dass möglichst kein Pferd erschrickt, egal ob am Boden oder unterm Reiter. |
Da wir Pferdefreunde um unsere Tiere wissen, ist es klar, dass wir gerade mit jungen oder schreckhaften Pferden viel Abstand zu Kindern halten und freundlichst darauf hinweisen wenn Gefahr für Mensch und Tier besteht. |
Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und allen "Nicht-Wissenden" freundlich darüber aufgeklärt werden, wie wir uns am besten am Vereinsgelände verhalten, werden alle glücklich und zufrieden sein. |
Verhalten am Gelände |
Nachtruhe 22.00h bis 8.00h |
Das Laufen und Schreien auf dem Gelände kann die Tiere stören bzw. kann von ihnen falsch verstanden werden und ist daher zu unterlassen. |
Ordnung muss sein … |
Putzkübeln, Halfter, Führstricke, Decken, Gurte, Sattel müssen nach Gebrauch gesäubert und wieder an ihren Platz zurückgebracht werden. Es sollte darauf geachtet werden nur dass Zubehör, das dem jeweiligen Pferd gehört zu verwenden. |
Die Pferdeäpfel, der Tiere mit denen gearbeitet & gespielt wurde, sind gleich, noch während der Stunde zu entfernen. Auch wenn Eure Tiere am Weg zur und von der Koppel Äpfeln, müssen diese aufgesammelt werden - auch auf der Koppel oder den Wiesen draußen!!! |
Stangen und sonstige Hindernisse müssen nach Gebrauch wieder so aufgestellt werden wie ihr sie vorgefunden habt |
Der Spielplatz ist bitte sauber zu halten und bei Verlassen desselben aufzuräumen. Das Gleiche gilt für die Räumlichkeiten der Pferdeoase |
Benutztes Werkzeug bitte wieder ordnungsgemäß wegräumen |
Falls irgendwo Schäden entdeckt oder verursacht werden bitte sofort melden |
Müll bitte ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Tonnen entsorgen. Alle benutzten Plätze bitte sauber verlassen !!!! |
Zur Sicherheit |
Es gibt keine generelle Reitkappenpflicht über 18 Jahre, Es ist jeder selbst für seine Sicherheit verantwortlich. (Eltern haften für Ihre Kinder) |
Reitkappen werden von uns verborgt, entsprechen aber nicht den derzeit geltenden Sicherheitsvorschriften und Normen. Es wird empfohlen, sich eine entsprechende Sicherheitsausrüstung zu kaufen. |
Wem etwas kaputt geht, bitte unbedingt melden (Verletzungsgefahr) |
Stallfremden Pferden ist der Aufenthalt am Vereinsgelände nur nach vorheriger Absprache gestattet. |
Fütterung der Tiere außerhalb des Unterrichts |
KEIN Zucker!!! - Keine Leckerlis die nicht in der Pferdeoase gekauft wurden |
Um Herdenstreitigkeiten zu vermeiden, Tiere nicht auf der Weide/Koppel, sondern nur getrennt von der Herde oder beim Spielen & Reiten füttern. |
natürliche Pferdehaltung |
Auch Vereinsmitglieder mit eigenem Pferd müssen sich an die Philosophie halten |
Den Tieren steht immer Raufutter (Heu & Stroh) zur Verfügung "Wildes" füttern von einzelnen Pferden in den Herden führt zu Futterneid und Unruhe in den Herden. |
Die Weiden/Koppeln werden vom Überlasser zugeteilt- eigenmächtiges umstellen der Pferde auf andere Koppeln ohne Rücksprache ist nicht gestattet. |
Die Entwurmung der Pferde erfolgt je nach Bedarf (Kotproben) durch eine natürliche Entwurmung entsprechend eines Biobetriebes nach einem Entwurmungsplan Der Betrieb behält sich vor chemische Entwurmungsmittel bei Bedarf einzusetzen. Die Kosten der Entwurmung trägt der Besitzer des Tieres. |
Vereinsbetrieb |
Die Beleuchtung der Gebäude ist entsprechend der Nutzung einzuschalten. Bitte beachten- häufiges ein- und ausschalten der Lampen verringert die Lebensdauer der Birnen erheblich und die Aufheizphase benötigt am meisten Strom- daher unbedingt häufiges ein und ausschalten vermeiden! Ansonsten gilt auf der gesamten Anlage - LICHT AUS! wenn ihr nach Hause geht und die Letzten seid - LICHT AUS! wenn niemand am Gelände ist usw. usf. |
Wenn man das Gelände verlässt, ist sicher zu stellen, dass ALLES abgesperrt ist oder, dass jemand das macht, wenn er das Gelände später verlässt - wir haben keinen Hausmeister es ist jeder selbst verantwortlich |
Die Benutzung der Hindernisse steht allen Vereinsmitgliedern frei. Sie sind nach Benutzung an ihre Plätze zurückzustellen. Für selbst verursachte Schäden an den Hindernissen kommt das betreffende Vereinsmitglied selbst auf. Schäden sind sofort zu melden. |
Miteinander heißt die Devise - zum einen macht es mehr Spaß zum anderen kann man größere Projekte angehen. Deshalb ist auch jeden ersten Samstag im Monat - ARBEITSTAG - verpflichtend für Alle Mitglieder |
Reiten im Gelände |
Reiten mit Pflegepferden im Gelände ist nur nach Erlaubnis vom Trainer bzw. genügender Synergie Ausbildung (Kurs Ausritt) des Pferdes & Reiters erlaubt |
Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. |
Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mind. nach vorne wie nach hinten mitzuführen. |
Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern ist Schritt zu reiten. |
Im Übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote und Regeln: |
Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr. |
Verzichte nicht auf die Sturzkappe. |
Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug. |
Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritt sicherer. |
Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können. |
Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz. |
Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner. |
Geh nur Ausreiten, wenn dein Pferd mit den Wetter & Bodenverhältnissen kein Problem hat. |
ACHTUNG: Bitte denkt daran, dass auch wir Reiter verpflichtet sind auf Straßen die Hinterlassenschaften unserer Pferde zu entfernen. Um einen sauberen Eindruck bei unseren Gästen zu hinterlassen - müssen auch die Wege außen entlang der Koppel, wenn Ihr spazieren oder ausreiten, geht gesäubert werden. Wir sind zwar hier auf dem Land- aber es gibt genügend Leute, die sich für ein Leben auf dem Land entschieden haben, ohne die damit verbundenen Umstände akzeptieren zu wollen. Wenn sich früher die Gartenbesitzer noch auf den Weg gemacht haben, Pferdemist für ihre Beete und Rosen zu besorgen, so wird es heute gerne als Zumutung angesehen, wenn sich ein Pferd erdreistet innerorts zu erleichtern. |
Ein Auszug aus dem Gesetz: §32 StVO Verkehrshindernisse |
Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen... |
Nach einer Verwaltungsvorschrift hierzu gilt dies insbesondere auch für Tierkot. |
Eine solche Gefährdung oder Erschwerung ist bei Tierkot gegeben, denn insbesondere bei Nässe kann sich ein rutschiger Schmierfilm bilden. |
Muss der Kot entfernt werden, geschieht dies grundsätzlich auf Kosten des Verantwortlichen. |
Der Reiter kann zwar die Ausscheidung nicht verhindern, seiner Beseitigungspflicht tut dies allerdings keinen Abbruch. Das Gesetz verlangt nicht eine sofortige, sondern eine unverzügliche Beseitigung, so dass der Reiter zum Stall zurück reiten kann, um dann mit geeignetem Werkzeug dem Haufen zu Leibe zu rücken. |
Diese Reinigungspflicht entfällt nur bei Feldwegen oder Privatwegen. |